Die Verfassung der Zivilisation 0
Diese Verfassung begründet eine Gesellschaft freier Menschen,
deren Würde aus ihrer existentiellen Unabhängigkeit erwächst.
Präambel
Da jeder Mensch von Geburt an über gesicherte Subsistenz verfügt, bedarf es keiner herrschenden Instanz. Koordination ersetzt Herrschaft. Infrastruktur ersetzt Macht. Nutzen ersetzt Ideologie. Diese Ordnung dient allein dem Zweck, das Wohlergehen aller zu maximieren und Leid dauerhaft zu minimieren.
Artikel 1 – Existenzielle Autonomie
Jeder Mensch erhält mit der Geburt ein autarkes Tiny House als unveräußerliches Recht. Dieses garantiert:
- Wohnraum
- Energie
- Wasser
- Grundversorgung mit Nahrung
- digitale Anbindung an die Gemeinwohlinfrastruktur
Dieses Recht ist:
- bedingungslos
- nicht entziehbar
- nicht pfändbar
- nicht vererbbar im Sinne von Machtakkumulation
Artikel 2 – Ersatz für staatliche Funktionen
Es existiert kein Staat im klassischen Sinne. Es gibt:
- keine zentrale Herrschaft
- keine Gewaltmonopole ohne kollektive Kontrolle
- keine Bürokratie zur Bedürftigkeitsprüfung
Alle ehemals staatlichen Funktionen werden ersetzt durch:
- gemeinschaftlich definierte Normen
- dezentrale Selbstorganisation
- KI-gestützte Infrastrukturkoordination
- Selbstverwaltung und Selbstorganisation
- Subsidiarität und Subsisdenz
Artikel 3 – Die KI-Infrastruktur
Die KI ist eine öffentliche, nicht-eigentumsfähige Infrastruktur. Sie besitzt:
- keine Eigeninteressen
- keine politische Souveränität
- keine Entscheidungsgewalt über Werte
Ihre Aufgaben sind:
- Sicherung der Subsistenzsysteme
- Koordination gemeinsamer Ressourcen
- transparente Folgenabschätzung
Artikel 4 – Souveränität der Menschen
Alle normativen Entscheidungen liegen ausschließlich bei den Menschen. Gesellschaftliche Ziele werden festgelegt durch:
- Bürgerräte
- deliberative Verfahren
- digitale Konsenssysteme
- Jede Person hat eine Stimme
Artikel 5 – Subsidiarität
Entscheidungen werden auf der niedrigstmöglichen Ebene getroffen. Ebenen der Selbstorganisation sind:
- Individuum
- Freiwillige Gemeinschaft
- Regionale Netzwerke
- KI-Infrastrukturkoordination
Höhere Ebenen greifen nur ein, wenn:
- systemische Schäden drohen
- externe Effekte andere beeinträchtigen
- lokale Lösungen nachweislich scheitern
- Zentralisierung ist Ausnahme, nicht Regel.
Artikel 6 – Utilitaristisches Leitprinzip
Handlungen und Regeln sind legitim, wenn sie:
- das Gesamtwohl erhöhen
- Leid reduzieren
- langfristige Stabilität sichern
Nutzen wird verstanden als:
- physisches und psychisches Wohlbefinden
- soziale Sicherheit
- ökologische Tragfähigkeit
Artikel 7 – Altruismus als gesellschaftliche Norm
Solidarisches Handeln wird strukturell ermöglicht und kulturell gefördert. Care-Arbeit, Wissensweitergabe und ökologische Pflege gelten als gleichwertige Beiträge. Kooperation hat Vorrang vor Konkurrenz, Freiheit bleibt gewahrt.
Artikel 8 – Wirtschaftliche Ordnung
Da Subsistenz garantiert ist, ist Arbeit freiwillig. Märkte dienen dem Austausch von Überschüssen, nicht der Existenzsicherung, Monopole, Abhängigkeiten und systemische Machtkonzentrationen sind systemisch unnötig. Die KI:
- koordiniert das strukturelle Geichgewicht
- internalisiert ökologische Kosten
- stellt Gemeingüter
Artikel 9 – Recht und Konfliktlösung
Recht dient dem Schutz von:
- Subsistenz
- körperlicher und psychischer Integrität
- Autonomie
Konflikte werden vorrangig gelöst durch:
- KI-gestützte Mediation
- transparente Folgenanalysen
- freiwillige Schlichtungsgremien
Zwang ist nur zulässig, wenn:
- unmittelbare Schädigung droht
Artikel 10 – Transparenz und Revision
Alle Systemprozesse sind öffentlich einsehbar.
Jede KI-Entscheidung ist:
- erklärbar
- überprüfbar
- revidierbar
Diese Verfassung ist nicht absolut. Sie kann geändert werden, wenn:
- der Gesamtnutzen steigt
- Subsistenzrechte unberührt bleiben
Artikel 11 – Verantwortung gegenüber der Zukunft
Die Gesellschaftverpflichtet sich, die Lebensgrundlagen zukünftiger Menschen zu sichern. Ökologische Zerstörung gilt als Verletzung dieser Verfassung.
Eine Gesellschaft, die auf Subsidiarität und Subsistenz aufbaut, verändert unsere Lebensbedingungen grundlegend.
1. Was bedeutet konkret Subsidiarität?
- Entscheidungen werden so nah wie möglich an den Betroffenen getroffen
- Höhere Ebenen greifen nur ein, wenn untere es nicht können
2. Was bedeutet konkret Subsistenz?
- Menschen sichern ihre Grundbedürfnisse lokal und direkt
- Geringe Abhängigkeit von anonymen Märkten
3. Was dadurch nicht mehr gebraucht wird
- keine Großunternehmen
- kaum langfristige Fremdverträge
- wenig anonymes Haftungsrisiko
- geringe Kapitalbündelung
4. Die subsidiäre Subsistenzgesellschaft
- Gruppen sind klein (Dorf, Kommune, Nachbarschaft)
- Beziehungen sind persönlich
- Verantwortung ist sozial sichtbar
- Sanktionen sind sozial, nicht abstrakt
5. Recht wird dicker, nicht dünner.
- Man braucht weniger abstrakte Haftung
- Stellvertretung
- Dauerinstitutionen
6. Ein stabiles Hybrid System.
- Subsistenz unten
- Subsidiarität in der Mitte
- abstrakten Rechtskonstrukten oben
Die Abschaffung der juristische Person
Das macht einen echten Unterschied, dies wäre nicht nur ein Trick.
Die „äußere Komplexität“ schrumpft real.
Alle Herrschafts- und Wirtschaftsformen, von der Anarchie über die Monarchie bis zur Diktatur, der Kommunismus, Sozialismus, Kapitalismus und ja – selbst die Demokratie – sie alle haben versagt und haben dadurch ihre Daseinsberechtigung verloren. Sie alle haben ihre Untauglichkeit für menschliche Bedürfnisse mehr als einmal bewiesen. Sie alle sind gescheitert.
Eine Gesellschaft auf Subsidiarität & Subsistenz:
Ergebnis sind kleine, überschaubare, relativ autonome Einheiten. Diese können
- weitgehend ohne juristische Personen auskommen
- brauchen deutlich weniger formales Recht
- sind menschlicher und überschaubarer