Satzung der [Name der Stiftung]
§ 1 Name und Sitz
(1) Die Stiftung führt den Namen „[Name der Stiftung]“.
(2) Sie hat ihren Sitz in [Ort].
(3) Die Stiftung wird in das Stiftungsregister eingetragen.
§ 2 Zweck der Stiftung
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von [konkrete Zwecke, z.B. Bildung, Gesundheit, Umweltschutz].
(2) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(3) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
§ 3 Selbstlosigkeit
(1) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
§ 4 Stiftungsvermögen
(1) Das Vermögen der Stiftung besteht aus [Beschreibung des Vermögens, z.B. Geldmitteln, Immobilien].
(2) Das Stiftungsvermögen ist in seiner Substanz ungeschmälert zu erhalten.
§ 5 Organe der Stiftung
Die Organe der Stiftung sind:
(1) Der Vorstand
(2) Der Beirat (optional)
§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens [Anzahl] Mitgliedern.
(2) Der Vorstand wird von den Gründern berufen und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
(3) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
§ 7 Beirat (optional)
(1) Der Beirat unterstützt den Vorstand bei seiner Arbeit und berät ihn in Fragen der Stiftungsziele.
(2) Die Mitglieder des Beirats werden vom Vorstand berufen.
§ 8 Rechnungslegung
(1) Die Stiftung hat einen Jahresabschluss zu erstellen, der aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung besteht.
(2) Der Jahresabschluss ist von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu prüfen.
§ 9 Satzungsänderungen
Änderungen dieser Satzung bedürfen einer Mehrheit von [z.B. zwei Dritteln] der Stimmen des Vorstands.
§ 10 Auflösung der Stiftung
(1) Die Stiftung kann durch Beschluss des Vorstands aufgelöst werden, wenn dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist.
(2) Im Falle der Auflösung oder der Aufhebung der Stiftung fällt das Vermögen an [benennen Sie eine gemeinnützige Organisation oder einen Zweck], die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Genehmigung durch die zuständige Stiftungsbehörde in Kraft.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für alle Fragen, die in dieser Satzung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Stiftungen.
(2) Diese Satzung wurde am [Datum] von den Gründern unterzeichnet.
Unterschriften der Gründer:
[Name, Unterschrift]
[Name, Unterschrift]
[Name, Unterschrift]
Bitte beachten Sie, dass diese Satzung als Vorlage dient und je nach spezifischen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden sollte. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung einer Satzung rechtlich beraten zu lassen.
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